Jahresabschluss
Wir erstellen aus der vorliegenden Buchführung die Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht, bzw. soweit möglich, Einheitsbilanzen sowie Einnahme-Überschussrechnungen (z.B. für Freiberufler und kleinere Unternehmer).
Die Führung eines Anlagenverzeichnisses ist in dem Jahresabschluss enthalten.
Bei GmbH’s erstellen wir zusätzlich den Anhang.
Desweiteren senden wir den Jahresabschluss wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben elektronisch an das Finanzamt (Steuerbilanz/E-Bilanz) und an den Bundesanzeiger (verkürzte Handelsbilanz plus Anhang).
Hierbei beraten wir Sie u.a. hinsichtlich der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Möglichkeiten der Geltendmachung von Sonderabschreibungen und Investitionsrücklagen.
Bevor Sie Entscheidungen treffen, sollten wir zulässige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten besprechen.
Werden Entscheidungen durchgeführt und erst anschließend besprochen, ist eine steueroptimierte Gestaltung häufig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich.