Bescheide und Betriebsprüfungen
Bescheidprüfung und Einspruch
Es kann vorkommen, dass der eingehende Steuerbescheid zu Ihren Ungunsten von den Zahlen in der Steuererklärung abweicht.
Daher prüfen wir alle Steuerbescheide und legen ggfs. für Sie Einspruch ein.
Bei nur geringfügigen Abweichungen halten wir vorher mit Ihnen Rücksprache, ob Sie einen Einspruch wünschen.
Betriebsprüfungen
Wir beraten Sie im Vorfeld, wie Ihre Belege möglichst rechtssicher sind.
Wenn sich das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung ankündigt und Ihr Unternehmen prüfen will, stehen wir Ihnen zur Seite. Dies beinhaltet die Vorbereitung, die Betreuung während der Prüfungsphase und die Nachbereitung.
Soweit möglich, vereinbaren wir mit dem Betriebsprüfer die Prüfung in unseren Kanzleiräumen, um Sie zu entlasten. Wir kümmern uns um die direkte Konversation mit dem Betriebsprüfer/der Betriebsprüferin, damit Sie so wenig wie möglich damit belastet sind.
Häufig wünscht der Betriebsprüfer jedoch trotzdem eine kurze Betriebsbesichtigung, um einen ersten Eindruck von Ihrer Firma zu erhalten.